zwischen Weidenhäuser Straße 93 und 95
Seit dem späten Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert hinein war den Weidenhäusern das sogenannte Grabrecht zu eigen.
Grabrecht bedeutete, dass die kleinen schmalen Wassergräben zwischen den Häusern als Lohgraben zum Ledergerben genutzt werden durften. König Jérôme, der Bruder Napoleon I. hatte, während der napoelonischen Kriegsjahren, den Weidenhäusern das Grabrecht und damit deren Lebensunterhalt untersagt. Hofmanns Lieschen war es aber ein Anliegen dieses wieder für die Weidenhäuser zu erlangen.
Man erzählt sich bis heute sie sei zu ihm nach Göttingen gereist und habe so anmutig vor ihm getanzt dass König Jérôme das Grabrecht wieder erlassen habe.
Heute ist von den Wassergräben nichts mehr übrig, sie wurden seit Beginn des 20. Jahrhunderts nach und nach zugeschüttet. Dadurch entstanden kleine schmale und größere weitläufige idyllische Innenhöfe (wofür das heutige alljährlich stattfindende Weidenhäuser Höfefest weit über Marburg hinaus bekannt ist).
Recent Comments